Fahrgastrechte

Es liegt uns am Herzen, Sie vor, während und nach der Reise bestmöglich zu betreuen.

Wir haben Ihnen daher an dieser Stelle alle Informationen rund um Ihre Fahrgastrechte bei einer Reise mit dem BTE AutoReiseZug zusammen gestellt.

Wir bedauern sehr, dass Ihnen bei Ihrer Fahrt mit dem BTE AutoReiseZug aufgrund von Verspätungen Unannehmlichkeiten entstanden sind.

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fahrgastrechte geltend zu machen. Reichen Sie das Erstattungsformular direkt online ein.

Alternativ finden Sie hier unser  Erstattungsformular als PDF.

Wir bedauern sehr, falls Ihnen bei Ihrer Fahrt mit dem BTE AutoReiseZug Unannehmlichkeiten entstanden sind.

Ihr Anliegen und Ihre Zufriedenheit sind uns wichtig. Ihre Anfragen werden von uns und unseren Partnern kompetent, kundenorientiert und möglichst zeitnah beantwortet. Dennoch kann es einmal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Wir sind deshalb Mitglied der SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr).

An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.

Kontakdaten:
söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
www.soep-online.de/

Seit dem 01.09.2019 kann darüber hinaus das Eisenbahn-Bundesamt für die Durchsetzung von Fahrgastrechten in Anspruch genommen werden.

Kontaktdaten:
Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228/30795-400
fahrgastrechte@eba.bund.de